Baumfällung

Dien­stleis­tun­gen zur Garten- und Grundstückspflege

Baumfällung

für Lud­wigs­burg, Stuttgart, Rems-Murr-Kreis, Heilbronn

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Baumfällung

Zum Fällen von Bäu­men wird sehr viel Fach­wis­sen benötigt, da man sich und andere in Lebens­ge­fahr brin­gen kann. 

Bei Baum­fäl­lun­gen ist es enorm wichtig, dass der Naturschutz beachtet wird. Bäume wer­den oft in Gärten, Parkan­la­gen oder auf Pri­vat­grund­stück­en bei Häusern gefällt. 

Die Frage ist, warum wer­den Bäume über­haupt gefällt? Die Gründe dafür sind Gewährleis­tung der Sicher­heit von Men­schen. Es ist schon öfters vorgekom­men, dass Bäume auch krank wer­den kön­nen und umstürzen. Ein ander­er Grund ist, dass ein Baum mit seinen Wurzeln und Ästen auch einiges beschädi­gen kann. Ter­rassen, Win­tergärten, Pools sollen bei fachgerechter Besei­t­i­gung des Baums sich­er vor Beschädi­gun­gen sein. Bei Bau­maß­nah­men sind oft Bäume im Weg und müssen ent­fer­nt wer­den. Bäume fällen bis 5 m, darf man nicht ohne Genehmi­gung, wenn der Stam­mum­fang 60 ‑80 cm beträgt. Eine Genehmi­gung muss bei der Gemeinde / Stadt oder beim zuständi­gen Lan­drat­samt beantragt werden.

Bei Baum­fäl­lun­gen muss einiges beachtet wer­den. Das Fällen von Bäu­men ist in den Monat­en von Okto­ber bis ein­schließlich Feb­ru­ar erlaubt. Laut Bun­desnaturschutzge­setz ist es in den übri­gen Monat­en ver­boten, damit Vögel ihre Brut ungestört aufziehen kön­nen. In Baumhöhlen haben auch Fle­d­er­mäuse ihr Zuhause. Auch Eine Fäll­genehmi­gung wird bei Nadel- und Laub­bäu­men benötigt die einen Stam­mum­fang von 60 – 80 cm haben. Gemessen wird 1 m vom Boden ab. Aus­nah­megenehmi­gun­gen gibt es, wenn ein Baum bei Bau­maß­nah­men im Weg ste­ht oder wenn der Baum krank ist. Bei den Vor­gaben gibt es regionale Unter­schiede deshalb ist es immer wichtig sich vorher zu informieren. Die Bußgeld­kat­a­loge sind von Bun­des­land zu Bun­des­land ver­schieden. Maßge­blich bei ein­er Baum­fäl­lung ist immer der Stam­mum­fang und nicht die Höhe des Baumes. Die Höhe des Baumes ist für den Preis bei Fäl­lun­gen rel­e­vant. Berech­net wird bei Fäl­lun­gen eines Baums pro Meter. Bäume mit ein­er Höhe von 5 Metern kön­nen noch mit der Axt oder ein­er Ket­ten­säge gefällt wer­den. Auf Wun­sch wer­den Äste entsorgt und der Stamm zu Brennholz geschnit­ten. Der Wurzel­stock wird auf Wun­sch eben­falls ent­fer­nt. Die Kosten für eine Baum­fäl­lung set­zen aus mehreren Arbeitss­chrit­ten zusam­men. Die Genehmi­gung, um über­haupt einen Baum fällen zu dürfen. 

Das Fällen des Baumes mit dem Ent­fer­nen der Äste. Bei Bedarf kann Kam­in­holz geschnit­ten wer­den. Das Entsor­gen der Grün­abfälle wird eben­falls über­nom­men. Die Baumwurzel wird natür­lich eben­falls entsorgt.

Im Gegen­satz zum Fällen von Bäu­men von 20 m, benötigt man beim Fällen von Bäu­men bis 5 m weniger Aufwand. Außer­dem ist die Gefahr geringer.